Ausschreibung

XXXVII. Regatta der Eisernen 2012 vor Konstanz Seglervereinigung im DSMC e.V. Konstanz

01./02. Dezember 2012 Deutsch-Schweizerischer Motorboot-Club e. V.

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Ausschreibung: international für Kielyachten und Jollen nach Bodensee- Yardsticktabelle.
Klassen: Sport- und Funboote SF, Libera & Auslegerboote, Mehrrumpfboote, Kielyachten
bis 92 YST, Kielyachten bis 98 YST, Kielyachten bis 106 YST, Kielyachten bis 112 YST,
Kielyachten ab 113 YST, Jollen.
Einteilung nach Beteiligung siehe www.dsmc.de/segeln/eiserne/.
Weitere Klassen nach Ermessen des Veranstalters.
Regeln: WR 2009-2012, Zusätze des DSV, Segelanweisung.
Meldestelle: Matthias Hagner, Schubertweg 8, D-78112 St. Georgen, Fax (0 75 31) 65721, EMail:
regattaleiter@dsmc.de, Internet-Adresse: www.dsmc.de/segeln/eiserne/.
Die Abgabe der Meldung verpflichtet den Teilnehmer zur Zahlung der Meldegebühr,
unabhängig davon, ob er an der Regatta teilnimmt oder nicht.
Meldeschluss: Samstag, 17. November 2012
Meldegeld: Yachten und Jollenkreuzer 40,- €, Jollen 20,- €.
Konto: DSMC, Sparkasse Bodensee, BLZ 690 500 01, Kto-Nr. 60 467. IBAN: DE16 6905
0001 0000 0604 67, BIC: SOLADES1KNZ.
Überweisung für die Schweiz: POFICHBE Kontonummer: 85-5785-3.
Nachmeldung: Montag, 26. November 2012, Posteingang!
Danach werden keine Meldungen mehr angenommen.
Nachmeldegebühr: ab 18. November 2012: Yachten und Jollenkreuzer müssen zum
Meldegeld zusätzlich 20,- € bezahlen und Jollen zusätzlich 10,- €.
Segelanweisungen: nur am Samstag vor der Regatta 8.30 Uhr bis 10.15 Uhr im Konzil.
Steuermannsbesprechung: am Samstag, 10.30 Uhr, vor dem Konzil.
Startzeit: 01. Dezember 2012, ab 12.00 Uhr (Ankündigung), KN-Trichter.
Regattabahn: Konstanzer Trichter, Münsterlinger Bucht, Eichhorn, siehe Details in der
Segelanweisung.
Regattaleitung: Matthias Hagner
Wettfahrten: 1
Wertung: Nach Bodensee Yardsticktabelle (www.dsmc.de/segeln/links/). Boote ohne
Bodensee Yardstickzahl bitten wir, sich frühzeitig mit dem Bodensee Yardstickausschuss in
Verbindung zu setzen (www.dsmc.de/segeln/links/). Boote ohne offizielle Bodensee
Yardstickzahl haben keinen Anspruch auf eine Wertung.
Preisverteilung: Im Konzil: Siegerehrung am Sonntag, den 02.12.2012 um 10.00 Uhr mit
musikalischer Begleitung.
Preise: Dauer-Wanderpreise für die obigen Klassen, Preise für die ersten 3 Boote je Klasse,
Interboot-Wanderpreis für das schnellste Boot, DSMC-Wanderpreis für das schnellste
DSMC-Boot, Wanderpreis für die originellste Crew, Erinnerungspreise für alle Yachten und
Jollen.
Liegeplätze: Steganlagen des DSMC-Bundesbahnhafen Konstanz.
Parkplätze: Bootstrailer und Zugfahrzeug mit angehängtem Bootstrailer im Hafenbereich
mit Sonderparkgenehmigung. Fahrzeuge ohne Bootstrailer sind auf den öffentlichen
Parkplätzen abzustellen.
Information: Meldestand, Ergebnislisten, Kranbetrieb und Parkplatz unter
www.dsmc.de/segeln/ oder www.dsmc.de/segeln/eiserne/.
Sicherheitsbestimmungen: Geeignete Maßnahmen für die Sicherheit von Boot und
Besatzung müssen von den Steuerleuten in eigener Verantwortung getroffen werden. Es gilt
generelle SCHWIMMWESTENPFLICHT. Zusatzbestimmung Jollen und kenterbare
Boote: Mannschaften mit kenterbaren Booten sind nur startberechtigt, wenn alle
Besatzungsmitglieder einen Neoprenanzug o. Ä. tragen. Jollensegler, die über diese
Ausrüstung nicht verfügen, erhalten keine Startgenehmigung. Jugendliche dürfen nur mit
schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Veranstaltungen: Freitag: WarmUp Party im Steg 4 ab 19.00 Uhr;
Samstag: Begleitschiff, Start 11.30 Uhr im Hafen der BSB, Fahrt zum Regattafeld, Dauer ca.
2-3 Std. Samstag Abend Seglerhock im Steg 4;
Sonntag: Siegerehrung um 10.00 Uhr im Konzil mit musikalischer Begleitung.
Sonstiges: Übernachtungsmöglichkeit: Für Jugendliche und Jollensegler im Steg 4.
Anmeldung unter info@dsmc.de.
Haftung: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt
teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die
Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige
seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren
Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen
höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen,
Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung
abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters
gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem
Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem
Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch
ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten
entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche
Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des
Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise
eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die
Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und
Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei
deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang
mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen
Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht
des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und
Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

Leiter der Segelvereinigung im DSMC e.V.: Oskar Ruess,
Regattaleiter der Segelvereinigung im DSMC e.V.: Matthias Hagner

Download der Ausschreibung (pdf)