Wichtige Erklärung
Mit dem
Absenden der Meldung erkläre ich mich damit
einverstanden, dass die Wettfahrtleitung für
die Eignung der gemeldeten Jollen/Yachten und
Mannschaften nicht verantwortlich ist. Die
Funktionäre der Wettfahrtleitung und der
veranstaltende Verein tragen gegenüber den
Regattateilnehmern keine Verantwortung für
Unfälle oder Schäden jeder Art und deren
Folgen, auch nicht für solche, die durch
Fahrzeuge der Wettfahrtleitung sowie durch
Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge
sowie Personen verursacht werden, die solche
Fahrzeuge zur Verfügung stellen oder führen.
Die Meldung bestätigt, dass die Jolle/Yacht
und die dazugehörge Mannschaft allen mit der
Meldung verbundenen Anforderungen (siehe auch
Ausschreibungstext) und Vorschriften
entsprechen.
Er verpflichtet sich die Bestimmungen
einzuhalten, nach denen die Regatta
abgehalten wird.
Sicherheit und Haftung
Jugendliche dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Mannschaften mit kenterbaren Bootensind nur startberechtigt, wenn alle Besatzungsmitglieder einen Neoprenanzug, Trockenanzug o.ä. tragen. Mannschaften, die über diese Ausrüstung nicht verfügen, sind nicht startberechtigt.
Die Mindestbesatzung bei Kielbooten beträgt 2 Mann/ (Frau).
Keine Nachmeldungen am Samstag 28.11.2009!
Es gilt generelle Schwimmwestenpflicht vom Auslaufen bis zur Rückkehr in den Hafen.
Der DSMC wird Kontrollen durchführen. Sollte auch nur ein Crewmitglied keine Schwimmweste tragen, wird das Boot disqualifiziert.
Mit dem Abschicken des Meldeformulars wird der im Bodensee Jahrbuch abgedruckte Haftungsausschluss anerkannt.
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