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AUSSCHREIBUNG EISERNE 2009

XXXIV. Regatta der Eisernen 2009
vor Konstanz
Segelvereinigung im DSMC e.V. Konstanz
28. November 2009 Deutsch-Schweizerischer Motorboot-Club e.V.

Ausschreibung: international für Kielyachten und Jollen nach Yardstick.
Klassen: Sport- und Funboote SF Yardstick Startgr. 1
Libera&Auslegerb. Yardstick Startgr. 1
Mehrrumpfboote Yardstick Startgr. 1
Kielyachten bis 92 Yardst. Startgr. 1
Kielyachten bis 98 Yardst. Startgr. 1
Kielyachten bis 106 Yardst. Startgr. 2
Kielyachten bis 112 Yardst. Startgr. 2
Kielyachten ab 113 Yardst. Startgr. 2
Jollen Yardstick Startgr. 3
Einteilung nach Beteiligung siehe aktuelle Meldeliste
Die Meldeliste wird regelmäßig aktualisiert.
Weitere Klassen (wie bisher) ab einer Mindestbeteiligung von 5 Booten bei Meldeschluss
Regeln: WR 2009-2012, Zusätze des DSV, Segelanweisung
Meldestelle: Matthias Hagner, St.Gebhard-Str. 19, D-78467 Konstanz, (07531) 362092, Fax (07531) 65721 ,
Internet-Adresse: Eiserne Meldeformular
Meldeschluss: Montag, 09. November 2009
Meldegeld: Yachten und Jollenkreuzer Euro 30,-, für Jollen Euro 20,-
Konto: DSMC, Sparkasse Bodensee, BLZ 69050001, Kto.-Nr. 60467.
Überweisung für die Schweiz: POFICHBE Kontonummer: 85-5785-3
Überweisung für Österreich: BLZ 69050001, Kto.-Nr. 60467
IBAN DE16 6905 0001 0000 0604 67
SWIFT-BIC: SOLADES1KNZ
Die Abgabe der Meldung verpflichtet den Teilnehmer zur Zahlung der Meldegebühr, unabhängig davon, ob er an der Regatta teilnimmt oder nicht.
Nachmeldung: Montag, 23. November 2009, Posteingang!
Nachmeldegebühr: ab 09. November 2009: Yachten und Jollenkreuzer Euro 50,-
Jollen Euro 30,-
Segelanweisungen: nur am Samstag vor der Regatta 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr im Konzil
Steuermannsbesprechung: am Samstag, 10.45 Uhr, vor dem Konzil
Startzeit: 28. November 2009, ab 12.00 Uhr (Ankündigung), KN-Trichter
Regattabahn: Konstanzer Trichter, Münsterlinger Bucht, Eichhorn, siehe Details lt. Segelanweisung
Regattaleitung: Matthias Hagner
Wettfahrten: 1
Wertung: nach Yardstick.
Für Boote ohne Yardstick benötigen wir alle Bootsdaten: LWL, Verdr., Genua max., Gross, Spi. Siehe auch Eiserne Meldeformular
Preisverteilung: Im Konzil: Siegerehrung am Sonntag, den 29.11.2009 um 10.00 Uhr mit musikalischer Begleitung.
Preise: Dauer-Wanderpreise für die obigen Klassen,
Preise für die ersten 3 Boote je Klasse,
Interboot-Wanderpreis für das schnellste DSMC-Boot,
Wanderpreis für die originellste Crew,
Erinnerungspreise für alle Yachten und Jollen.
Liegeplätze: Steganlage DSMC-Bundesbahnhafen Konstanz
Bitte Liegezeiten mit dem Hafenmeister absprechen, (07531) 266 58
Parkplätze: Jollen: mit Sondergenehmigung Stadtgarten; Bootstrailer mit Zugfahrzeug: Sonderfläche Klein Venedig, sonst auf markierten Flächen mit Parkschein; bitte Infos im Internet beachten
Information: Meldestand und Ergebnislisten: DSMC Eiserne
Sicherheitsbestimmungen: Geeignete Maßnahmen für die Sicherheit von Boot und Besatzung müssen von den Steuerleuten in eigener Verantwortung getroffen werden.
Es gilt generelle SCHWIMMWESTENPFLICHT!
Zusatzbestimmungen Jollen und kenterbare Boote:
Manschaften mit kenterbaren Booten sind nur startberechtigt, wenn alle Besatzungsmitglieder einen Neoprenanzug o.Ä. tragen. Jollensegler, die über die Ausrüstung nicht verfügen, erhalten keine Startgenehmigung. Jugendliche dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigen teilnehmen.
Veranstaltungen: Freitag: Warmup Party im Steg 4 ab 19.00 Uhr (bitte DSMC Eiserne beachten)
Samstag: Begleitschiff "Autofähre Tabor", Start 11.30 Uhr im Bundensbahnhafen, Fahrt zum Regattafeld, Dauer ca. 2 Std.
Eintopfbuffet ab 16.00 Uhr im Konzil
Samstag Abend Seglerparty im Steg 4 ab 20.00 Uhr
Sonntag: Siegerehrung um 10.00 Uhr im Konzil mit musikalischer Begleitung
Frühstück: Samstag im Konzil und im Steg 4 ab 8.00 Uhr
Sonntag: Seglerfrühstück im Steg 4 (Nebenraum) ab 8.00 Uhr
Sonstiges: Übernachtungsmöglichkeit: Für Jugendlichen und Jollensegler im DSMC-Clubhaus.
Anmeldung: Hafenmeister, (07531) 266 58.
Kranbetrieb am Samstag und evtl. Freitag.
Bitte Hinweise unter DSMC beachten.
Haftung: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
DSMC-SV, Oskar Ruess
DSMC-SV, Regattaleiter Matthias Hagner

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